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   BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B   

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BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B (https://dejure.org/2009,41058)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B (https://dejure.org/2009,41058)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2009 - B 2 U 38/09 B (https://dejure.org/2009,41058)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B
    6 Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) wegen des den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung zustehenden Rechts, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B mwN), ist auf Folgendes hinzuweisen: Zwar müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden, es müssen aber die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1), zB durch Hinweise auf Lücken oder Widersprüche.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B
    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Klägers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B
    6 Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) wegen des den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung zustehenden Rechts, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B mwN), ist auf Folgendes hinzuweisen: Zwar müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden, es müssen aber die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1), zB durch Hinweise auf Lücken oder Widersprüche.
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B
    6 Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) wegen des den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung zustehenden Rechts, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B mwN), ist auf Folgendes hinzuweisen: Zwar müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden, es müssen aber die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1), zB durch Hinweise auf Lücken oder Widersprüche.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 18.03.2009 - B 2 U 38/09 B
    Ohne hinreichende Begründung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bedeutet, dass die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
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